Geschichte und Wissenschaft
Wir fördern und betreiben selber historische Recherchen und Forschung. Wir verfolgen aktiv die Entwicklung der Archivwissenschaften und leisten dazu selber eigene Beiträge.
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Geschichte
Casimir von Arx im Kontext
Casimir von Arx (1852 – 1931) war freisinniger Ständerat und Kantonsrat. Er setzte sich für die Verstaatlichung der Eisenbahnen ein und war erster Verwaltungsratspräsident der SBB. Er war auch Initiator der Solothurner Kantonalbank und während 42 Jahren deren Bankratspräsident und zudem Mitglied des Verwaltungsrats der Eidgenössischen Bank. Von 1890 – 1902 war er Stadtammann von Olten. In den folgenden Beiträgen werden verschiedene Stationen seines Wirkens ausgeleuchtet und kontextualisiert: seine Erfolge und Niederlagen in Debatten und Abstimmungskämpfen, sein Einsatz für den Aufbau und Umbau von Unternehmen und Institutionen.
Der steinige Weg zur Staatsbahn
Seit der Gründung des Bundesstaates 1848 wurde die Auseinandersetzung zwischen Anhängern der Privatbahn und der Staatsbahn geführt. Zu Beginn hatte sich die Idee der Privatbahnen durchgesetzt, aber mit der Zeit wurden die Nachteile dieses Systems immer offensichtlicher. Erste Ansätze zur Bahnverstaatlichung scheiterten am vereinten Widerstand von konservativen Föderalisten und Anhängern einer strikt liberalen Wirtschaftsordnung.
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Der steinige Weg zur Staatsbahn
Parlamentsdebatten und Abstimmungskämpfe
Die Gründung der Bundesbahnen auf dem Weg der Gesetzgebung erforderte gründliche Vorbereitungsarbeiten, einen langen Atem und parlamentarische Feinarbeit. In allem zeichnete sich Casimir von Arx aus und konnte am Ende in der Volksabstimmung einen grossen Erfolg verbuchen.
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Parlamentsdebatten und Abstimmungskämpfe
Die Gründung der Bundesbahnen
Die Schweizerischen Bundesbahnen wurden als öffentlich-rechtliche Unternehmung der Eidgenossenschaft gegründet. De facto handelte es sich um die Fusion von vier, später fünf bestehenden Unternehmen, die durch je eigene Kulturen geprägt waren. Die Überführung in einen neuen, gemeinsamen Konzern konnte nicht ohne politische Kompromisse und Zugeständnisse an überkommene Betriebsstrukturen realisiert werden. Casimir von Arx kam bei der Besetzung der obersten Führungsebene der Bundesbahnen eine Schlüsselrolle zu.
Der Kampf für die Landesversorgung im I. Weltkrieg
Der Erste Weltkrieg fand nicht nur im Schützengraben statt, er war von Beginn an auch ein Wirtschaftskrieg, der von den Westmächten äusserst konsequent geführt wurde. Auch damals stand die neutrale Schweiz im Verdacht, sich als Blockadebrecherin am Krieg zu bereichern. Unter grossem Druck der Entente-Mächte musste sie in eine Lösung einwilligen, die den Forderungen Frankreichs und Grossbritanniens weitgehend entgegenkam und dennoch den Anschein der Unabhängigkeit wahrte.
Casimir von Arx leistete als Vorstand der Société Suisse de Surveillance économique wesentliche Beiträge zum Aufbau dieser Institution und zur Durchführung der Aussenhandelskontrolle im Auftrag der Entente-Mächte.
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Archivwissenschaft
Bewertung: Beurteilung der Archivwürdigkeit
Die Bewertung oder Beurteilung der Archivwürdigkeit ist eine Kernkompetenz der Archivare und Archivarinnen. Angesichts der exponentiellen Zunahme der Aktenproduktion im 20. und 21. Jahrhundert ist eine gezielte Auswahl der wenigen(!) archivwürdigen Unterlagen unausweichlich. Diese Auswahl soll gemäss nachvollziehbaren, begründeten Kriterien erfolgen. Im Folgenden werden die verschiedenen Bewertungsdimensionen und die entsprechenden Bewertungskriterien vorgestellt.
Rechtliche Dimension
Leitfrage:
„Wie lange müssen die Unterlagen aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden?“
Die rechtliche Aufbewahrungsfrist ist eine gesetzliche Frist, welche die minimale Aufbewahrungsfrist für bestimmte Unterlagen definiert. Für Geschäftsunterlagen beträgt diese Frist in der Regel minimal 10 Jahre (Art. 962 OR, SR 220). Eventuelle längere Fristen sind in Spezialgesetzen geregelt. Somit müssen die meisten Unterlagen aus rechtlichen Gründen nicht dauernd aufbewahrt werden.
Unterlagen, welche dauernd bestehende Rechten und Pflichten nachweisen, sind archivwürdig (Grundbuch, Staatsverträge).
Aus rechtlichen Gründen ebenfalls archivwürdig sind Unterlagen, welche normative Rechtstexte und ihre Gültigkeit dokumentieren (Verfassung, Gesetze, Verordnungen).
Administrative Dimension
Leitfrage:
„Welche Informationen benötigt der Produzent der Unterlagen wie lange, um funktionsfähig zu bleiben?“
Die administrative Aufbewahrungsfrist richtet sich nach den Bedürfnissen des Produzenten der Unterlagen. Es geht um Rechenschaftspflichten, die über minimale gesetzliche Aufbewahrungsfristen hinausgehen und als good governance oder compliance durch staatliche oder private Akteure formuliert werden.
Es geht um diejenigen Informationen, die im Gedächtnis einer juristischen oder natürlichen Person dauernd aufgezeichnet bleiben sollen, damit sie ihre Aufgaben erfüllen und ihre Verantwortung wahrnehmen kann. Der administrative Wert ist an den Unterlagenproduzenten gebunden, was bedeutet, dass die Archivwürdigkeit nicht mehr gegeben ist, wenn der Unterlagenproduzent oder sein Rechtsnachfolger nicht mehr existiert sollte.
Historische Dimension
Leitfrage:
„Welche Informationen wollen wir der Zukunft überliefern?“
Die historische Bedeutung von Unterlagen kann nur aus der Sicht unserer Gegenwart bestimmt werden. Wir können nicht wissen, mit welchen Fragestellungen zukünftige Forscher und Forscherinnen unsere Gegenwart untersuchen wollen. Die Bestimmung des historischen Werts ist deshalb ein qualitatives Urteil oder ein Werturteil, das im vollen Bewusstsein seiner gegenwartsbedingten Beschränkung gefällt wird. Die Bestimmung des historischen Werts soll nicht den Unterlagenproduzenten allein überlassen werden, denn wir alle sind Produzenten der Geschichte und damit auch an deren Überlieferung interessiert.
Kulturelle Dimension
Leitfrage:
„Welche Bedeutung haben Dokumente als Objekte der Erinnerung?“
Der kulturelle Wert wird bestimmt durch die besondere Bedeutung, welche die Dokumente als Objekte für die Nachwelt haben. Es geht um Unterlagen, die eine direkte Verbindung aufweisen zu einer bedeutenden Persönlichkeit oder zu einem besonderen historischen Ereignis. Als Objekte der Erinnerung erfüllen sie die Funktion eines mobilen Denkmals.
Publikationen
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